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Die Berechnung der Notarkosten - Transparent und nachvollziehbar
Wenn Sie rechtliche Vorgänge durch einen Notar beglaubigen oder beurkunden lassen, fallen dabei Notarkosten an. Viele fragen sich, wie diese Gebühren eigentlich berechnet werden und ob der Notar diese nach eigenem Ermessen festlegt.
Die Antwort ist klar geregelt: Die Höhe der Notarkosten orientiert sich am Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), welches für ganz Deutschland einheitlich Anwendung findet.
Die Transparenz im Notarwesen garantiert, dass Sie stets über die auf Sie zukommenden Kosten im Bilde sind - eine vertrauensvolle und sichere Grundlage für Ihre rechtlichen Angelegenheiten.
Wonach aber richten sich diese Gebühren? Kann sie der Notar nach seinem Ermessen festsetzen?
Die Gebühren, die ein Notar für seine Tätigkeit in Rechnung stellt, sind nicht willkürlich, sondern richten sich nach dem sogenannten "Geschäftswert" - dem wirtschaftlichen Wert des Rechtsgeschäfts, das beurkundet wird. Hat etwa ein Grundstück, das verkauft wird, einen Wert von 40.000 Euro, ist dieser Betrag ausschlaggebend für die Bemessung. Bei Geschäften ohne direkten Geldbetrag wird der Wert anhand gegebener Anhaltspunkte ermittelt, um die Gebühr zu bestimmen.
Interessant zu wissen ist, dass die Gebühren nicht vom Arbeitsaufwand des Notars abhängen. Sowohl die ausführliche Beratung durch den Notar als auch die Erstellung des Entwurfs und die eigentliche Beurkundung, sind durch den Wert des Geschäfts gedeckt und in der Gebühr enthalten.
Wie hoch sind die Notarkosten konkret?
Um Ihnen eine erste Orientierung zu geben, hält die Bundesnotarkammer auf ihrer Webseite konkrete Berechnungsbeispiele und sogar einen hilfreichen Gebührenrechner bereit. Bedenken Sie aber, dass diese Beispiele lediglich typische Fälle abdecken und es im Einzelfall zu Abweichungen kommen kann.
Blick über den Tellerrand - Kostenersparnis durch die notarielle Urkunde
Es sei auch nicht unerwähnt, dass eine notariell beglaubigte Urkunde sogar zu erheblichen Kosteneinsparungen führen kann. Zum Beispiel kann ein notarielles Testament den Erbschein ersetzen, der in der Regel fast doppelt so teuer ist wie Beratung, Entwurf und Beurkundung des Testaments durch den Notar.
Kompetente Vorträge zu Recht und Gesellschaft
Erfahrene Referenten für Fachleute und Laien
Die Notare Prof. Dr. Axel Adrian und Dr. Bernd Weiß verfügen über langjährige Erfahrung als Referenten in Vortragsveranstaltungen. Ob für Fachpublikum oder interessierte Bürger - sie bieten Ihnen kompetente und verständliche Einblicke in rechtliche Themen.
Informative Vorträge zu Ihren Interessengebieten
Planen Sie eine Veranstaltung mit Bezug zu Vorsorge, Erbrecht, Familienrecht, Immobilien oder Unternehmensrecht? Dann holen Sie sich die Expertise unserer Notare als Redner dazu. Ihre Vorträge sind leicht verständlich und unterhaltsam zugleich.
Vielfalt an Themen - von Legal-Tech bis Demographie
Darüber hinaus bietet Notar Prof. Dr. Axel Adrian spannende Vorträge zu einer Vielzahl weiterer Themen an. Von Legal-Tech über Philosophie und Wissenschaftstheorie bis hin zu aktuellen demografischen Entwicklungen - lassen Sie sich von seinem breit gefächerten Wissen begeistern.
Kostenloser Service für gemeinnützige Zwecke
Dieser umfassende Vortragsdienst steht insbesondere Gemeinden, Vereinen, Banken oder Verbänden zur Verfügung. Sofern die Veranstaltung keinen kommerziellen Zweck verfolgt, ist der Service für Sie sogar kostenfrei. Profitieren Sie von der Expertise der Notare und bereichern Sie Ihre Veranstaltungen mit spannenden rechtlichen Einblicken.